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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11 (https://dejure.org/2013,19310)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.05.2013 - 2 L 80/11 (https://dejure.org/2013,19310)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 2 L 80/11 (https://dejure.org/2013,19310)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; VG Gera, Urt. v. 28.04.2005 - 4 K 1071/02.GE, juris Rn. 14).

    Die insoweit vom Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633, u. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 [318], RdNr. 113) seien auf das Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar.

  • VG Halle, 24.03.2011 - 4 A 46/10

    Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Verletzungsrisiko

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. März 2011 (4 A 46/10 HAL) geändert.

    Die von der Klägerin gegen die Nebenbestimmung erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 24.03.2011 (4 A 46/10 HAL) abgewiesen: Die Anordnung der Abschaltzeiten sei gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG erforderlich, weil das Vorhaben ohne die Abschaltung gegen das Tötungsverbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG verstoße.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. März 2011 (4 A 46/10 HAL) zu ändern und die Nebenbestimmung Nr. 9.5 Satz 1 und 2 des Bescheides des Beklagten vom 7. Juli 2009 aufzuheben,.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - NuR 2012, 196) die prozessuale Besonderheit, dass der zuständigen Behörde, sofern sie eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist.

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - juris, Rdnr. 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, Rdnr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Umgekehrt spricht die Auffindung lediglich eines einzelnen Kadavers gegen ein signifikant gesteigertes Tötungsrisiko, das - wie dargelegt - gerade noch nicht erfüllt ist, wenn es sich bloß bei einer geringen Zahl von Individuen verwirklicht (vgl. in diesem Sinne auch Beschl. d. Senats v. 19.12.2012 - 2 L 212/11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Für Fledermäuse steigt das Verlustrisiko spürbar, wenn der Standort in einem erhöhten Maße schlagkräftig ist (Urt. d. Senats vom 23.07.2009 - 2 L 302/06 - ZNER 2009, 312, juris Rn. 61).
  • VG Gera, 28.04.2005 - 4 K 1071/02

    ; Windkraftanlage; Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; VG Gera, Urt. v. 28.04.2005 - 4 K 1071/02.GE, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 [301 f.], RdNr. 91) ist deshalb der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden.
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Darüber hinaus ist der Tötungstatbestand, der nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG nur absichtliche Formen der Tötung umfasst, nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH, Urte. v. 30.01.2002 - Rs. C103/00 - Slg. 2002, I - 1163, u. v. 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005, I-9017).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
    Die insoweit vom Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633, u. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 [318], RdNr. 113) seien auf das Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Rechtsgrundlage für ein

    Fledermäuse treten in Individuenzahlen auf, die die Zahl der Individuen anderer geschützter und kollisionsgefährdeter Tierarten, etwa des Rotmilans, um ein Vielfaches und damit in einem Maße übersteigt, das es rechtfertigt, insoweit von einer anderen Größenordnung zu sprechen (vgl. Urt. d. Sen. v. 16.05.2013 - 2 L 80/11 -, nach Juris.).
  • VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15

    Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von

    Zwar hält die Kammer grundsätzlich an der Auffassung fest, wonach ein bloßer "Anfangsverdacht" für ein signifikantes Tötungsrisiko nicht ausreicht, vielmehr die Signifikanzschwelle erst dann überschritten ist, wenn aufgrund einer hinreichend gesicherten Tatsachenbasis feststeht, dass gerade an dem konkreten Standort der zu errichtenden Windkraftanlagen zu bestimmten Zeiten schlagopfergefährdete Fledermäuse in einer Zahl auftreten, die Kollisionen von mehr als nur einzelnen Individuen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. VG Berlin, a.a.O., Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2013- 2 L 80/11 - juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 - juris Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

    Zu den Maßstäben und Grundsätzen, die bei der Prüfung des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (= § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.F.) bezogen auf die Gefährdung von Fledermäusen durch Windenergieanlagen - auch hinsichtlich der den Behörden hierbei grundsätzlich zustehenden Einschätzungsprärogative - zu beachten sind, hat sich der Senat in seinen Urteilen vom 16.05.2013 (2 L 106/10 [vorgesehen zur Veröffentlichung in juris], 2 L 187/10 und 2 L 80/11) wie folgt geäußert:.
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